Rechtsvorschriften
Wasserkraftanlagen in Deutschland müssen sehr viele Rechtsvorschriften einhalten. Maßgebend sind dafür insbesondere die wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen und fischereirechtlichen Vorschriften. Die Vergütung für den aus Wasserkraft erzeugten elektrischen Strom ergibt sich schließlich aus dem EEG (Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien). Die wichtigsten Rechtsvorschriften können hier abgerufen werden. Bei größeren rechtlichen Problemen sollte jeder Betreiber einer Wasserkraftanlage sich aber dennoch fachkundig beraten lassen. Auskünfte dazu erteilt auch der Verband.
Zum Aufrufen der Vorschrift klicken Sie bitte auf das jeweilige Gesetz. Der Verband bezieht die Informationen von anderen Seiten, für deren Richtigkeit er nicht verantwortlich ist.
Bundesrechtliche Vorschriften
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesnaturschutzgeset (BNatSchG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – EEG
- Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)